Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer sind die zentralen Figuren dieser beiden  Rechtsgebiete, die einer kompetenten und qualifizierten Beratung und, falls erforderlich, auch einer gerichtlichen Vertretung bedürfen. Rechtsanwalt Wittmann steht sowohl den Vermietern als auch den Mietern bei der Klärung streitiger Auseinandersetzungen wie Kündigung des Mietverhältnisses - ordentlich oder außerordentlich - , Beitreibung von  Mietrückständen, Mängeln der Mietsache, Rückzahlung der Kaution, Mieterhöhung etc. pp zur Seite, sei es gerichtlich oder außergerichtlich.

Die Gestaltung von Mietverträgen-sei es für Wohnraum und/oder Gewerbe gehört ebenso zu seinem Vertretungs- und Beratungsspektrum, wie deren Abwicklung nach Beendigung eines Mietverhältnisses (Räumung, Kaution, Schadenersatz).

Das Wohnungseigentumsrecht birgt ständig Konflikte innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, sowie außerhalb in deren Verhältnis zum Hausverwalter. Rechtsanwalt Wittmann berät die Beteiligten bzgl. Beschluss Anfechtungen, Jahresabrechnungen, baulichen Veränderungen, Sanierungen, Sonderumlagen sowie der Beitreibung rückständiger Hausgelder.

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