Immobilienrecht

In der Regel erfolgt der Erwerb einer Immobile einmal im Leben. Auch bei wiederholtem Erwerb bleibt die Bedeutung, allein wegen des erheblichen Wertes der Immobile, für Käufer und Verkäufer von großer Bedeutung. Aus diesem Grunde empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung schon bei erster Vorlage des Entwurfs des notariellen Kaufvertrages. In diesem Stadium kann der Anwalt noch gestaltend eingreifen, um die finanziellen Risiken so gering wie möglich zu halten. Nach der Beurkundung durch den Notar sind diese Möglichkeiten erheblich reduziert. Dann geht es in der Regel um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz und Rückabwicklung des Vertrages.

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